Jahresabschlussrechnung: vorsicht vor geschätztem Verbrauch

Geschätzter Verbrauch

Momentan erhalten bei uns gerade reihum alle Freunde, Bekannten und Nachbarn ihre Jahresabschlussrechnung der Energieversorger. Dabei ist mir etwas aufgefallen, was mir dann die Hotline eines Energieanbieters auch bestätigen konnte:

Viele Anbieter schätzen den Verbrauch des Kunden!

Das kann durchaus zutreffend sein, jedoch gibt es auch einige Faktoren, die zu einer absoluten Fehleinschätzung führen können und somit eine ungerechtfertigt, höhere Rechnung verursachen. So beispielsweise wenn man erst kürzlich umgezogen ist und als Grundlage für die Schätzung der Verbrauch des Vormieters genommen wurde.

Was also tun?

Bei Erhalt der Jahresabschlussrechnung ganz genau hinschauen, steht irgendwo etwas von „Schätzung“ drauf, dann sofort ab in den Keller und den Zählerstand mit dem auf der Rechnung angegebenen vergleichen. Klar ist seit dem Erstellzeitpunkt ein wenig Zeit vergangen und die Stände stimmen nicht mehr überein, aber man kann sich ein ungefähres Bild davon machen, ob die Schätzung passt oder nicht.

Manche Anbieter geben einem im Kundenportal auch die Möglichkeit, regelmäßig seinen aktuellen Zählerstand mitzuteilen. So kann man die Schätzwerte gut der Realität angleichen.

Es schadet übrigens nicht, einmal kurz den Kundendienst anzurufen und nachzufragen, welche Form der Ablesung stattgefunden hat. So erspart man sich das Suchen nach Hinweisen auf der Abrechnung.

Was kann ich machen, wenn der Schätzwert massiv von meinem wirklichen Verbrauch abweicht?

In dem Fall kann es sinnvoll sein sofort, nachweislich (in schriftlicher Form wie zB. Fax mit qualifiziertem Sendebericht bzw. Einschreiben), der Abrechnung zu widersprechen. Der Widerspruch ist natürlich entsprechend zu begründen. Ggf bietet Ihr Anbieter auch die Möglichkeit, dass Sie direkt ein Foto des aktuellen Zählerstandes (natürlich mit lesbarer Zählernummer) einreichen können um den Nachweis zu erbringen, dass die Abrechnung nicht stimmig ist.

Beachtet hier bitte die Fristen bis wann ein Widerspruch beim jeweiligen Anbieter eingegangen sein muss und dass nicht bei jedem Anbieter der Widerspruch auch aufschiebende Wirkung bezüglich der Zahlung entfaltet.

Es ist übrigens auch sinnvoll die Abrechnung anpassen zu lassen, wenn der geschätzte Verbrauch deutlich unter eurem realen Verbrauch liegt. Das fällt einem sonst auf die Füße wenn irgendwann eine saftige Nachzahlung kommt!

Bei den steigenden Energiepreisen kommt der eine oder andere vielleicht auf die Idee, bei einer zu hohen Schätzung nichts zu sagen um den aktuellen Strompreis mitzunehmen anstelle des immer weiter steigenden Preises. Das kann aber bei einem ungeplanten Umzug, eventueller Kontrollen durch den Netzbetreiber oder bei der nächsten Abrechnung – wenn plötzlich ein viel zu geringer Verbrauch bemerkt wird – zu großem Ärger führen und im Nachhinein sehr teuer werden.